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10.04.2025
Gast-WLAN im Visier: Was der Koalitionsvertrag 2025 für Cafés, Hotels & Co. bedeutet
Neue Regierung, neuer Kurs: Was steckt im Koalitionsvertrag?
Die aktuelle schwarz-rote Koalition plant eine ganze Reihe neuer Sicherheitsmaßnahmen – darunter auch solche, die Gast-WLANs direkt betreffen könnten. Im Zentrum der Debatte steht ein altbekannter Vorschlag: die Vorratsdatenspeicherung.
Konkret: Internetanbieter – und dazu könnten bald auch Gast-WLAN-Betreiber zählen – sollen IP-Adressen für drei Monate speichern müssen. Das Ziel: Straftaten im Netz besser nachvollziehen. Der Haken? Datenschutz und Privatsphäre geraten massiv unter Druck.
Und das ist noch nicht alles.
Im Koalitionsvertrag finden sich weitere heikle Punkte:
Automatisierte Datenanalysen durch Behörden
Biometrische Abgleiche mithilfe von KI mit öffentlich zugänglichen Bildern
Ausbau der Videoüberwachung, kombiniert mit Netz- und Verkehrsdaten
Klingt nach einem dystopischen Krimi? Leider Realität.
Bürgerrechtler schlagen Alarm: „Freiheit wird kleingeschrieben“
Organisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club (CCC) äußern sich unmissverständlich: „Im Koalitionsvertrag wird Freiheit kleingeschrieben“, sagt Bijan Moini. Die Rede ist von einem massiven Eingriff in Grundrechte.
Der CCC fordert gar eine „Notbremse“ – und warnt vor einem gefährlichen Paradigmenwechsel: Statt informationeller Selbstbestimmung steht jetzt die Datennutzung im Mittelpunkt, gerne garniert mit „KI“-Buzzwords, so der Verein.
Was bedeutet das für Sie als Betreiber eines Gäste-WLANs?
Nun, je nach Ausgestaltung der Gesetze könnten Sie – wieder – in die Pflicht genommen werden. Beispielsweise zur Protokollierung der Nutzeraktivitäten. Oder zur Herausgabe von Daten, wenn Behörden anklopfen. Das ist nicht nur technisch aufwendig, sondern kann auch juristisch brenzlig werden.
Was bedeutet das konkret für Gastronomen & Hoteliers?
Klartext: Wenn Sie Ihren Gästen freies WLAN bieten, könnten Sie bald deutlich mehr Verantwortung tragen müssen als bisher.
Drei mögliche Szenarien:
Pflicht zur IP-Adressspeicherung – inklusive sicherer Zuordnung zu Nutzern
Verpflichtung zur Authentifizierung – etwa durch SMS-TAN oder Check-in mit Ausweis
Haftungsverschiebung zurück zum Anbieter – bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder
Vor allem kleinere Betriebe trifft das hart. Denn wer hat schon einen IT-Experten in der Küche stehen?
Zwischen Latte Macchiato und Logfiles: Der Spagat der Gastgeber
Nehmen wir mal ein Beispiel aus dem Alltag: In Ihrem Bistro loggt sich ein Stammgast ins WLAN ein und streamt – sagen wir mal – urheberrechtlich geschützte Inhalte. Sie wissen davon nichts. Doch durch neue Überwachungsmechanismen wird seine IP-Adresse rückverfolgt. Und weil diese Ihrem Gast-WLAN zugeordnet ist, stehen Sie plötzlich im Fokus.
Absurd? Vielleicht. Aber eben nicht ausgeschlossen. Und genau deshalb wird der Ton in der Branche schärfer. Viele fordern jetzt klare Regeln, aber auch praktikable Lösungen. Denn es kann nicht sein, dass kleine Cafés dieselben Anforderungen erfüllen müssen wie Großkonzerne.
Technik rettet (nicht alles), hilft aber: Was jetzt zu tun ist
Natürlich, es gibt technische Mittel, um sich abzusichern:
Captive Portals mit Nutzungsbedingungen
Hotspot-Lösungen mit Anmeldepflicht
Zeitschaltfunktionen und Traffic-Begrenzung
VPN-Gateways, die die IP-Adresse maskieren
Aber ehrlich – wie viele Betreiber die nicht selbst WLAN-Router Hersteller sind kennen sich damit wirklich aus? Genau hier braucht es technologische Anpassungen die über Automatische Software Updates kommen.
Denn Service darf nicht zur Rechtsfalle werden. Und die Digitalisierung der Gastronomie darf nicht daran scheitern, dass der Zugang zum WLAN zum Sicherheitsrisiko mutiert.
Und wie bleibt mein Gast-WLAN eigentlich rechtlich auf der sicheren Seite?
Gute Frage – denn selbst das beste WLAN bringt nichts, wenn es nicht regelmäßig gewartet und rechtlich sauber abgesichert ist. Genau da kommen wir ins Spiel. Wir sind Hersteller von professionellen Gast-WLAN-Systemen – und ein bisschen stolz darauf, dass unsere Router automatisch mit aktuellen Software-Versionen versorgt werden. Ganz ohne Abo, ohne Wartungsvertrag, ohne Kleingedrucktes.
Unsere Technik läuft nicht nur in Cafés und Hotels, sondern auch dort, wo es richtig ernst wird – etwa in Sparkassen und Volksbanken. Mit unserer Marke BankWlan.com setzen wir seit über sieben Jahren auf Sicherheit nach Bankenstandard. Das heißt für dich: Du profitierst direkt von unserer Erfahrung. Und über GastWLAN.com bekommst du ein rechtssicheres Gäste-WLAN, das sich durch automatische Updates ständig an neue gesetzliche Vorgaben anpasst – ohne dass du jedes Mal selbst aktiv werden musst.
Und ja – wir sind auch ganz offiziell bei der Bundesnetzagentur als WLAN-Provider registriert. Das heißt: Wir kümmern uns nicht nur um die Technik, sondern auch um den rechtlichen Rahmen. Über unser Captive Portal schließen deine Gäste eine verbindliche Nutzungsvereinbarung mit uns ab – du bist also fein raus.
Wer will, kann bei uns übrigens noch einen draufsetzen: Fernwartung direkt am Router? Kein Problem. Automatisiertes WLAN-Marketing für Gäste? Geht auch. Du entscheidest, wie viel du selbst machen willst – und wie viel wir dir abnehmen dürfen.
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