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18.03.2025

WLAN Gastzugang & DSA: Welche Haftungsrisiken gibt es 2025

Haftung bei GästeWLAN ab 2025 wieder stärker ein Thema

Der Digital Services Act (DSA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die offiziell als Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) bezeichnet wird. Sie wurde am 19. Oktober 2022 verabschiedet, trat am 16. November 2022 in Kraft und ist seit dem 17. Februar 2024 vollständig anwendbar. Der DSA dient dazu, die Regulierung digitaler Dienste in der EU zu harmonisieren und zu modernisieren, indem er klare Regeln für Online-Plattformen und andere digitale Dienste festlegt.


Vorgaben durch den DSA im Bereich GästeWLAN:

  1. Haftung für Urheberrechtsverletzungen
    Wenn Gäste über Ihr WLAN urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal herunterladen oder teilen (z. B. Filme, Musik), könnten Sie als Anschlussinhaber haftbar gemacht werden. Zwar schützt Sie die Haftungsprivilegierung nach Art. 4 DSA vor Schadensersatzansprüchen, aber Sie könnten dennoch aufgefordert werden, solche Aktivitäten zu unterbinden (Unterlassungsansprüche).

  2. Haftung für andere rechtswidrige Inhalte
    Gäste könnten Ihr WLAN nutzen, um illegale Inhalte wie Hassrede, Verleumdung oder kinderpornografische Materialien zu verbreiten. Auch hier greift die Haftungsprivilegierung für Schadensersatz, aber bei Kenntnis solcher Aktivitäten könnten Sie verpflichtet werden, diese zu stoppen oder zukünftige Verstöße zu verhindern.

  3. Datenschutzverletzungen
    Falls persönliche Daten Ihrer Gäste (z. B. IP-Adressen oder Nutzungsdaten) nicht ausreichend geschützt werden, könnten Sie gegen Datenschutzgesetze verstoßen. Dies kann zu Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen führen, insbesondere unter der DSGVO.


  4. Sicherheitsrisiken
    Ein ungesichertes WLAN könnte von Dritten (z. B. Hackern) missbraucht werden, um Schadsoftware zu verbreiten oder Daten aus Ihrem Netzwerk zu stehlen. Solche Vorfälle könnten nicht nur Ihre Gäste, sondern auch Sie selbst betreffen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


  5. Reputationsrisiken
    Wenn Ihr WLAN für illegale Aktivitäten genutzt wird, könnte dies Ihren Ruf schädigen – besonders, wenn Sie ein Unternehmen, ein Café oder eine öffentliche Einrichtung betreiben. Negative Publicity könnte Kunden abschrecken.


Fazit

Wer ein Gast-WLAN bereitstellt, muss sich bewusst sein, dass er unter Umständen für das Verhalten seiner Nutzer haftbar gemacht werden kann – insbesondere, wenn er bei Kenntnis von Rechtsverletzungen nicht handelt. Durch proaktives Handeln, klare Richtlinien und geeignete technische Maßnahmen können Anbieter jedoch Haftungsrisiken minimieren und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Empfehlung: Wenn Sie ein Gast-WLAN anbieten, prüfen Sie Ihre aktuellen Prozesse und passen Sie sie an die Vorgaben des DSA an, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Unsere Lösung von GastWLAN.com vereint bereits alle wichtigen Voraussetzungen in einem Komplett-System mit nur einmaligen Kosten.

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AirZen® & Airfy® sind geschützte Marken. Copyright © 2025. All rights reserved. Airfy ist eine Lösung der AirZen Networks Gruppe
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