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04.04.2025
Gäste-WLAN in 2025 anbieten – rechtssicher oder Risiko pur?
GästeWLAN ist überall - Was ist der rechtliche Stand 2025?
Egal ob WLAN in Cafes, Restaurants, Ferienwohnungen, Arzt-Praxis, Autohaus Hotel oder Bank - GästeWLAN ist überall und daher ist es auch im rechtlichem Bereich dauerhaft ein Thema. Der Artikel gibt dir einen Einblick in den Aktuellen Stand April 2025.
WLAN anbieten – eine nette Geste mit bitterem Beigeschmack?
WLAN für Gäste gehört heute einfach dazu. So wie sauberes Besteck oder eine funktionierende Toilette. Wer keins anbietet, wirkt aus der Zeit gefallen. Und mal ehrlich: Wenn Gäste länger bleiben, surfen, posten, bestellen – ist das doch sogar gut fürs Geschäft, oder?
Nur… es gibt da einen Haken. Und der ist rechtlich.
Viele Unternehmer ahnen zwar, dass man bei einem offenen WLAN „ein bisschen aufpassen“ muss – aber was das konkret heißt, ist oft unklar. Wer haftet, wenn Gäste Mist bauen? Muss man wirklich alle Nutzer registrieren? Und ist ein simples Passwort auf dem Zettel am Tresen überhaupt sicher?
Lass uns das Ganze mal Schritt für Schritt aufdröseln – keine Panik, wir machen das locker.
Was kann schon passieren? Leider eine ganze Menge
Hier ein paar Beispiele aus dem echten Leben – alles passiert, alles teuer geworden:
Ein Hotelgast lädt sich während seines Aufenthalts einen aktuellen Kinofilm über eine Tauschbörse runter. Zack – Urheberrechtsverletzung.
Ein Cafébesucher surft auf Seiten mit extremistischen Inhalten. Die IP-Adresse führt direkt zur Betreiberin des Cafés.
Ein Stammgast streamt regelmäßig Musik aus zweifelhaften Quellen. Eines Tages flattert die Abmahnung ins Haus.
Und dann gibt’s da noch die berühmten Filesharing-Fallen: Der Gast lädt, du zahlst.
Und nein, das ist nicht bloß ein Großstadtproblem. Diese Fälle passieren überall – in Bayern, im Ruhrgebiet, auf dem flachen Land.
Warum? Weil das Internet keinen Unterschied macht, ob du ein kleines Familienbistro oder eine Hotelkette führst.
Wer haftet eigentlich? Spoiler: Nicht der Gast
Die bittere Wahrheit: Wenn du das WLAN zur Verfügung stellst, bist du erstmal dran.
Zumindest war das bis vor ein paar Jahren so – Stichwort Störerhaftung. Klingt technisch, bedeutet aber im Klartext: Auch wenn du nichts Illegales gemacht hast, kannst du trotzdem haftbar gemacht werden. Einfach, weil du den Zugang ermöglicht hast.
So wie wenn du jemandem dein Auto leihst – und er fährt geblitzt durch die Stadt.
Du warst’s nicht. Aber du kriegst Post.
Was sagt das Gesetz? TMG, DSA, DDG – und warum das für dich wichtig ist
Okay, jetzt ein kurzer juristischer Ausflug – versprochen: kurz, verständlich, praxisnah.
Früher regelte das sogenannte Telemediengesetz (TMG), wer im Netz wofür haftet. Besonders § 8 war relevant für Betreiber von WLAN-Netzen.
Seit Februar 2024 ist das Geschichte. Jetzt gilt europaweit der Digital Services Act (DSA), ergänzt durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Und was steht da?
Grob gesagt: Wer als Anbieter von Internetzugängen nicht aktiv eingreift (also keine Inhalte filtert, auswählt oder verändert), ist bei Schadensersatzansprüchen auf der sicheren Seite.
Klingt erstmal gut, oder?
Aber Moment – die Störerhaftung ist damit nicht ganz vom Tisch.
Denn bei Unterlassungsansprüchen (also wenn jemand will, dass du künftige Rechtsverstöße verhinderst), kannst du trotzdem belangt werden. Ja, selbst wenn du eigentlich nichts falsch gemacht hast.
Und das bedeutet: Abmahnungen, Gerichtsverfahren, Sperrverpflichtungen – das kann alles wieder auf deinem Tisch landen.
Die Rolle der Gerichte: Auch Richter können Sperren verlangen
Ein spannender Punkt, den viele übersehen: Behörden dürfen dich nicht zwingen, deine Gäste zu registrieren oder ein Passwort zu verlangen – das steht so im Gesetz.
Aber Gerichte dürfen es.
Und das tun sie auch, wenn jemand erfolgreich gegen dich klagt. Dann kann es heißen: "Passwortschutz einführen!", "Peer-to-Peer blockieren!", "Zugang zu bestimmten Seiten sperren!"
Mit anderen Worten: Wenn du kein rechtlich sauberes WLAN hast, kann dir jemand auf die Finger klopfen – und das wird dann richtig teuer.
Was tun? Die 3 häufigsten (Fehl-)Lösungen im Gastgewerbe
Privates WLAN mit Passwort teilen
Klingt einfach, ist es aber nicht. Sobald du das Passwort aushändigst, teilst du juristisch gesehen deinen Internetanschluss – und das macht dich angreifbar.Offenes WLAN ohne Passwort
Technisch praktisch – rechtlich ein Albtraum. Genau diese Szenarien führten früher zu massiven Abmahnwellen.Hotspot-Anbieter mit monatlicher Gebühr
Das ist sicher – aber eben auch teuer. Laufende Kosten, Vertragsbindung, Support-Desaster inklusive. Außerdem: Meistens völlig überdimensioniert für kleine Läden.
Und jetzt kommt das Beste: Rechtssicheres WLAN – einmal zahlen, fertig
Weißt du, was Unternehmer wirklich wollen? Klarheit. Einfachheit. Keine bösen Überraschungen.
Genau das gibt’s jetzt: Gäste-WLAN mit rechtlicher Absicherung – ohne laufende Kosten.
💡 Einmalige Zahlung. Lebenslange Ruhe.
Wir bieten:
✅ Rechtssichere Technik nach DDG & DSA
✅ Keine personenbezogene Datenerfassung nötig
✅ Schutz vor Abmahnungen, Unterlassungsklagen & Sperrverfügungen
✅ Einfache Plug & Play-Lösung
✅ Ideal für kleine und mittlere Betriebe
Kurz gesagt: Du bietest deinen Gästen WLAN – wir kümmern uns um den Rest. Und das Beste daran? Du zahlst nur einmal. Kein Abo, keine Folgekosten, kein Kleingedrucktes.
Fazit: WLAN anbieten – aber bitte mit Köpfchen
Digitaler Service ist super – keine Frage.
Aber niemand will sich wegen fremder Downloads die Nächte um die Ohren schlagen.
Die gute Nachricht: Das musst du auch nicht.
Mit einem rechtssicheren WLAN sorgst du für zufriedene Gäste, bleibst rechtlich sauber – und schützt dein Business vor bösen Überraschungen.
Denn seien wir ehrlich: WLAN ist heute wie Salz. Jeder braucht’s – aber keiner will das Salzstreuer-Drama auf dem Tisch.
Neugierig geworden?
Wenn du jetzt denkst: „So eine Lösung hätte ich gern“, dann melde dich einfach.
Einmal zahlen. Ruhe haben. WLAN anbieten, ohne zu schwitzen. Klingt gut? Ist es auch.
👉 Schreib uns, ruf durch oder schick ne Taube – Hauptsache, du wartest nicht, bis die erste Abmahnung kommt.
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